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Gebühren / Benutzerordnung

Geschrieben von Marcus Bautze.

Gebühren

I. Für Nichtmitglieder Pro Spiel und pro Tag ist 0,50 € zu entrichten. Weiterhin ist eine Kaution in Höhe des Wertes der ausgeliehenen Spiele zu hinterlegen.
II. Für Mitglieder monatlich 5,00 €
halbjährlich 15,00 €
jährlich 25,00 €
III. Für Gruppen-
veranstaltungen
Kinder 1,00 € p.P.
Studenten 1,00 € p.P.
Rentner 1,00 € p.P.
3,00 € p.P. mit Kaffee und Kuchen
 
Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen für maximal 4 Spiele (Nutzungsgebühr für ein oder ein halbes Jahr bezahlt) bzw. 1 Spiel (Nutzungsgebühr für 1 Monat bezahlt).
Von Vereinen, Schulen und kommerzielle Nutzern erheben wir die doppelte Nutzungsgebühr.
 

Benutzerordnung

1. Was ist eine Ludothek?

Der Name Ludothek wird abgeleitet vom lateinischen Begriff 'ludus' - 'das Spiel' und dem griechischen Wortstamm 'thek' - Herausgabetisch, ähnlich der bekannten Bibliothek. Die Ludothek Leipzig sieht ihre Aufgabe in der Förderung der Spielkultur für Kinder, Erwachsene, Familien und Gruppen aller Art. Dies tut sie durch Beratung und Anspielen vor Ort, aber hauptsächlich durch Verleih von Brettspielen für daheim.

2. Ausleihformalitäten

Jedermann, der diese Benutzerordnung anerkennt ist berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Spiele zu entleihen. Bei Kindern unter 18 Jahren wird die Unterschrift des Erziehungsberechtigten benötigt. Der/Die Spieler/in meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes an. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular werden Benutzer- und Gebührenordnung anerkannt. Daraufhin wird eine Benutzerkarte ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar, muss zu jeder Ausleihe vorgezeigt werden und berechtigt zur Nutzung aller Ludotheken in Leipzig. Änderungen von erfassten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer u.a.) sollte der Ludothek unverzüglich mitgeteilt werden. Es ist auch eine Ausleihe für ein oder mehrere Tage ohne Ausstellung einer Benutzerkarte möglich (siehe Gebühren).

3. Entleihung/Verlängerung/Vorbestellung

Gegen Vorlage der Benutzerkarte können Sie
a) für eine Nutzungsgebühr von 5,- € 1 Spiel maximal 4 Wochen ausleihen;
b) für eine Nutzungsgebühr von 15,- € (für 6 Monate) oder von 25,- € (für 1 Jahr) maximal 4 Spiele bis zu 4 Wochen ausleihen.
Liegt keine Vorbestellung vor, kann die Leihfrist auf Antrag (persönlich oder telefonisch) nochmals bis zu maximal 4 Wochen verlängert werden. Wird die Leihfrist ohne Meldung überschritten, erfolgen telefonische bzw. schriftliche Mahnungen und es werden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben. Ausgeliehene Spiele können jederzeit vorbestellt werden. Mitarbeiter/innen der Ludothek sind berechtigt, ausgeliehene Spiele zurückzufordern. Batteriebetriebene Spiele werden ohne Batterien ausgeliehen.

4. Behandlung der entliehenen Spiele

Der/die Benutzer/in verpflichtet sich, die Spiele sorgfältig zu behandeln, sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren und sie vollständig und geordnet zurückzugeben. Eine Weitergabe der entliehenen Spiele ist untersagt und jeglicher Verlust ist unverzüglich der Ludothek zu melden.

5. Haftung

Für stark beschädigte oder verschmutzte Spiele werden die Kosten der Reparatur und Ersatzteilbeschaffung in Rechnung gestellt. Bei schwerer oder mutwilliger Zerstörung bzw. Verlust wird vollständiger Ersatz gefordert. Der/die Benutzer/in haftet ebenso für Schäden, die er/sie an benutzten Spielen in der Ludothek anrichtet. Für Schäden, die durch den Missbrauch der Benutzerkarte entstehen, haftet der/die eingetragene Benutzer/in. Im eigenen Interesse, ist daher der Verlust der Benutzerkarte unverzüglich der Ludothek zu melden.
 

6. Gebühren

Von den Benutzern der Ludothek wird eine Ausleihgebühr erhoben. Die verspätete Rückgabe entliehener Spiele und die Ersatzausstellung der Benutzerkarte wegen Verlust oder Beschädigung sind gebührenpflichtig. Eine Übersicht über die jeweils aktuellen Gebühren sind der Gebührenordnung unter Punkt 9 zu entnehmen bzw. in der Ludothek einzusehen.

7. Allgemeine Benutzungsbedingungen

Rauchen, Essen und Trinken sind in den Räumen der Ludothek nicht gestattet. Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen Tiere nicht in die Räumlichkeiten der Ludothek mitgebracht werden. Für mitgebrachte Taschen und Garderobe übernimmt die Ludothek keine Haftung und stellt dafür vorgesehene abschließbare Fächer zur Verfügung. Die Leitung der Ludothek ist berechtigt, Benutzer/innen, die grob gegen die Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Ludothek auszuschließen. Gegen einen Ausschluss kann Einspruch eingelegt werden. Die Ludothek bietet die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Öffnungszeiten gegen Pfand neue Spiele kennen zulernen und auszuprobieren.

8. Öffnungszeiten

Siehe Öffnungszeiten

9. Gebührenordnung

Benutzergebühren: siehe oben
Versäumnisgebühren:
Überschreitung der Ausleihfrist um 2 Tg./Mahnung telefonisch: 0,00 EUR
Überschreitung der Ausleihfrist um 14 Tg./schr. 1. Mahnung: 2,00 EUR
Überschreitung der Ausleihfrist um weitere 14 Tg./schr. 2. Mahnung: 10,00 EUR
Spielersatz: Bei Verlust oder Beschädigung von Spielen ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zzgl. des Beschaffungsaufwandes, zu ersetzen.
Ersatz einer Benutzerkarte: Bei Beschädigung oder Verlust: 2,00 EUR

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